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Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Geschrieben von:

Marianne Krauß, ehem. Psychiatriekoordi- natorin
Marie-Luise Börner, Sozialarbeiterin
Landkreises Teltow-Fläming
Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Auszug:

Gesetz
zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung


Stärkung des Vorrangs der häuslichen vor der stationären Pflege bei gleichzeitiger Anhebung des
Beitragssatzes um 0,25 %: Ausbau der ambulanten Versorgung, schrittweise Anhebung und
Dynamisierung der Pflegeleistungen, Einführung einer Pflegezeit von bis zu 6 Monaten für
Arbeitnehmer.
Am 14.03.2008 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zur strukturellen
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG)“
verabschiedet.


Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 01.08.2008 in Kraft treten.


Schwerpunkte:

1. Anhebung des Beitragssatzes
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 1 S. 1 SGB XI) wird ab dem 01.07.2008
um 0,25 % von gegenwärtig 1,7 % auf 1,95 % (2,2 % für Kinderlose) angehoben. Nach Auffassung des
Bundesgesundheitsministeriums reicht dieser Beitrag aus, die Leistungen der Pflegeversicherung
jedenfalls bis zum Jahr 2015 zu finanzieren, ohne die Mindestreserve von einer Monatsausgabe in
Anspruch nehmen zu müssen....