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Zusätzlicher Leistungsanspruch für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (§45b SGB XI

Geschrieben von:

Ute Bendel
ehem. Leiterin Johanniter Kurzzeitpflege Jüterbog

 

Auszug

Zusätzlicher Leistungsanspruch für Personen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz (§45b SGB XI)
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen
oder psychischen Erkrankungen haben häufig einen Hilfe- und Betreuungsbedarf der
über den Hilfebedarf hinausgeht, der bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
Berücksichtigung finden. Hier werden für Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten
zur Entlastung geschaffen und für die Pflegebedürftigen aktivierende
qualitätsgesicherte Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.


Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis der Pflegebedürftigen der Pflegestufe I, II
oder III mit einem regelmäßigen und auf Dauer (voraussichtlich mindestens 6
Monate) bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung.
Regelmäßig heißt, dass grundsätzlich ein täglicher Beaufsichtigungs- und
Betreuungsbedarf besteht, dessen Ausprägung unterschiedlich sein kann. So kann
bei bestimmten Krankheitsbildern in Abhängigkeit von der Tagesform zeitweilig eine
Beaufsichtigung ausreichen oder auch eine intensive Betreuung erforderlich sein...